Photovoltaikförderung in Österreich 2013

In Österreich ist die Tarifförderung für Photovoltaikanlagen bundesweit im Ökostromgesetz geregelt. Bisher hat man bei der Ökostromtarifförderung zwischen folgenden zwei Größenkategorien unterschieden: Kleinere Anlagen zwischen 5 und 20 kWp (Kilowattpeak) Leistung und Anlagen, deren Leistung höher als 20 kWp ist. Diese Unterscheidung wurde insofern vereinfacht, als dass nun generell Anlagen zwischen 5 und 200 kWp Leistung förderbar sind.

Eine zweite wesentliche Änderung stellt die Kombination aus Tarif und Investförderung dar. Es werden bis zu 30% der Investitionskosten, jedoch maximal € 200,- je installierter Leistung (kWp) gefördert. Dieser Zuschuss wird als Einmalzahlung erbracht, wobei die Tarifförderung für die kommenden 13 Jahre festgelegt wird. Durch diese neue Variante bleibt diese Unterstützung für jeden Sonnenstrom-Produzenten interessant.

Bei dieser Art der Förderung wird für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom je kWh (Kilowattstunde) ein entsprechender Fördertarif vom Bund gewährt. Dies gilt jedoch nur für PV-Anlagen, die mehr als 5 kWp Leistung erbringen.

Photovoltaikanlagen auf Gebäuden 5-200 kWp 18,12 Cent
Photovoltaikanlagen auf Freiflächen 5-200 kWp 16,59 Cent

Es bleibt noch abzuwarten, wie hoch der Fördertopf für das Jahr 2013 wird. Dieser Punkt konnte bis dato noch nicht geklärt werden.

Ergänzend zu den genannten allgemeinen Bundesförderungen gibt es spezielle Landesförderungen, die untereinander teilweise stark variieren und zudem sehr häufig an Zusagen einer Bundesförderung gekoppelt sind.

Hier finden Sie den entsprechenden Gesetzestext zur Ökostromverorderung (PDF).

Foto: amasterphotographer/Shutterstock.com

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert