Auslandsreisen mit Hunden und Katzen in Europa

Das Reisen mit Hunden und Katzen in Europa

2004 wurde EU-weit eine einheitliche Regelung bezüglich dem innergemeinschaftlichen Reisen mit Hunden und Katzen getroffen. Diese Bestimmungen gelten für die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, des EWR und für die Schweiz.

Folgende Punkte sind für den problemlosen Reiseverkehr innerhalb Europas zu beachten:

  • Ein Heimtierausweis (Pet-Pass) muss für jedes Tier vorhanden sein. Dieser wird von praktischen Tierärzten ausgestellt.
  • Dieser Heimtierausweis muss den Nachweis über das Bestehen einer gültigen Tollwutimpfung enthalten.
  • Tiere müssen erkennbar tätowiert oder gechippt sein. Seit 3.7.2011 ist eine Kennzeichnung nur noch mittels Chip gültig.
  • Es dürfen maximal fünf Tiere pro Person mitgeführt werden.

Es gibt jedoch einige EU-Mitgliedstaaten, die zusätzliche Anforderungen stellen. Bei einer Reise in folgende Länder ist es in jedem Fall sinnvoll, vorab eine entsprechende Anfrage zu stellen. Die angeführten Links führen Sie zur Internetpräsenz der jeweiligen Gesundheitsbehörde.

In Finnland, Großbritannien, Irland und Malta ist für die Einreise beispielsweise eine Bandwurmbehandlung bei Hunden vorgeschrieben.

Wann ist eine Tollwutimpfung gültig?

  • Der Zeitpunkt der Tollwutimpfung darf nicht vor dem Zeitpunkt der Microchip-Implantation liegen.
  • Die Gültigkeit entsteht 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung.
  • Der verwendete Impfstoff muss die Normen der Weltorganisation für Tiergesundheit erfüllen.
  • Das Tier muss regelmäßigen Auffrischungsimpfungen unterzogen werden.

Sonderregelung für Privatreisen mit Tieren, die unter drei Monate alt sind:

Bei Haustieren mit einem Alter unter drei Monaten darf abweichend von den allgemeinen Kriterien (Chip, Pet-Pass, Tollwutimpfung) keine Tollwutimpfung durchgeführt worden sein. Zusätzlich benötigen Halter eine tierärztliche Bestätigung, dass das Tier bis zum Reisezeitpunkt an jenem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne in den Kontakt mit wild lebenden Tieren gekommen zu sein, oder es seine Mutter begleitet. Diese Bestätigung kann der Tierarzt auch im entsprechenden Heimtierausweis vermerken.

Länder, in denen die Mitnahme von Haustieren unter 3 Monaten erlaubt ist:

Deutschland Estland Griechenland Litauen Luxemburg Niederlande Österreich Portugal Slowenien Slowakei Spanien Tschechien

Länder, in denen die Mitnahme von Haustieren unter 3 Monaten verboten ist:

Finnland Großbritannien Irland Italien Lettland Malta Polen Schweden Zypern

Länder, in denen die Mitnahme von Haustieren unter 3 Monaten vorweg abzustimmen ist:

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.

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