Photovoltaikförderung in Österreich 2012

Wir alle stehen nicht nur in Europa, sondern weltweit vor der schwierigen Herausforderung, unsere Umwelt zu schützen und bei ihrer Regeneration mitzuhelfen. Ein wichtiger Punkt dabei ist, unseren Energiebedarf nicht durch fossile Kraftwerke oder Atomkraftwerke zu decken, sondern nach und nach auf erneuerbare Energieerzeugung umzustellen.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben gemeinsame Ziele definiert, die man bis zum Jahr 2020 erreichen möchte. Man strebt eine Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energieerzeugung auf 20% der Gesamtenergieproduktion der EU an. Der aktuelle Anteil an Strom aus erneuerbaren Energien ist je Land sehr unterschiedlich ausgeprägt. Schweden beispielsweise liegt mit knapp 48% Energie aus Wasserkraft, Biomasse, Erdwärme, Photovoltaik und Windkraft weit vorne. Die Grafik zeigt jeweils den aktuellen Anteil an erneuerbaren Energien und die entsprechenden Ziele bis 2020 in Prozent. Berücksichtigt wurden je vier Länder mit den höchsten und niedrigsten Anteilen, ausgenommen Luxemburg (2,83%) und Malta (0,36%).

Anteile erneuerbare Energien in der EU

Damit auch Österreich das gesteckte Ziel erreicht, haben Privatpersonen die Möglichkeit, Förderungen (beispielsweise für Photovoltaikanlagen) zu beantragen. Grundsätzlich unterscheidet man bei netzgekoppelten Anlagen zwischen Tarif- und Investitionsförderungen.

Die Tarifförderung
Bei dieser Förderungsart wird für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom je kWh (Kilowattstunde) ein entsprechender Fördertarif vom Bund gewährt. Dies gilt jedoch nur für PV-Anlagen, die mehr als 5 kWp (Kilowattpeak) Leistung erbringen.

Photovoltaikanlagen ausschließlich auf Gebäuden oder auf Lärmschutzwänden 5-20 kWp 27,6 Cent
über 20 kWp 23 Cent
Photovoltaikanlagen auf Freiflächen oder nicht ausschließlich auf Gebäuden oder auf Lärmschutzwänden 5-20 kWp 25 Cent
über 20 kWp 19 Cent

Die Investitionsförderung
Die Investitionsförderung sieht Direktzuschüsse je kWp Leistung einer Photovoltaikanlage als Einmalzahlung vom Bund vor. Diese Förderung kann nur von Privatpersonen beantragt werden. Es werden, egal wie groß die geplante Anlage ist, maximal 5 kWp (Kilowattpeak) gefördert. Die Förderhöhe beträgt bei freistehenden oder Aufdach-Anlagen maximal € 800,- je kWp Leistung und bei dachintegrierten Anlagen maximal € 1.000,- je kWp Leistung.Vom 23. April bis 30. Juni 2012 standen insgesamt 25,5 Mio. € zur Verfügung.

Ergänzend zu den genannten allgemeinen Bundesförderungen gibt es spezielle Landesförderungen, die untereinander teilweise stark variieren und zudem sehr häufig an Zusagen einer Bundesförderung gekoppelt sind.

Hier finden Sie den entsprechenden Gesetzestext zur Ökostromverorderung 2012 (PDF).

Foto: amasterphotographer/Shutterstock.com

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